Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 90 Aufgabe der Eingliederungshilfe
Stand: 10.01.2020
Wird zitiert von 205
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 – 7 A 11298/05Zitiert von 4
- VG Oldenburg (Oldenburg), 16.02.2007 – 13 A 2793/05Zitiert von 2
- BAG, 01.03.2007 – 2 AZR 217/06Sonderkündigungsschutz: Geltung der Regelung des § 90 Abs. 2a SGB IX auch für gleichgestellte Arbeitnehmer KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
- LAG Baden-Württemberg, 15.02.2007 – 3 Sa 49/06Zitiert von 1
- BAG, 06.09.2007 – 2 AZR 324/06Zitiert von 11
- LAG Thüringen, 12.07.2018 – 3 Sa 104/16
Zuletzt entschieden
- LSG Hessen, 04.03.2026 – L 4 SO 97/23Zitiert von 1
- LSG NRW, 05.02.2026 – L 9 SO 127/24
- SG Augsburg, 27.01.2026 – S 3 SO 96/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 90 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/90#abs-1 (1) Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/90#abs-2 (2) Besondere Aufgabe der medizinischen Rehabilitation ist es, eine Beeinträchtigung nach § 99 Absatz 1 abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder die Leistungsberechtigten soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/90#abs-3 (3) Besondere Aufgabe der Teilhabe am Arbeitsleben ist es, die Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer der Eignung und Neigung der Leistungsberechtigten entsprechenden Beschäftigung sowie die Weiterentwicklung ihrer Leistungsfähigkeit und Persönlichkeit zu fördern.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/90#abs-4 (4) Besondere Aufgabe der Teilhabe an Bildung ist es, Leistungsberechtigten eine ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechende Schulbildung und schulische und hochschulische Aus- und Weiterbildung für einen Beruf zur Förderung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/90#abs-5 (5) Besondere Aufgabe der Sozialen Teilhabe ist es, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.